(DE) Regulamin Wyjazdu Integracyjnego – Ordnung des Integrationstreffens.

ORDNUNG DES INTEGRATIONSTREFFENS
der Vereinigung „Bears of Poland“

§1

Die nachfolgende Ordnung bestimmt die Regeln des Integrationstreffens – im weiteren Treffen genannt – welches in der Zeit vom 31.05.2018 bis zum 03.06.2018 im Ferienzentrum „ODYS“ – Tresna, ul. Nad Jeziorem 99, 34-311 Czernichów, Tel.: +48 / 33 / 8661076 – im weiteren Ferienzentrum – , stattfindet.

§2

1. Der Veranstalter des Treffens ist die Vereinigung „Bears of Poland“ mit Sitz in Warszawa, ul. Odkryta 65B/23; e-mail: stowarzyszenie@bearsofpoland.pl, – im weiteren genannt Veranstalter – .
2. Die den Veranstalter vor Ort vertretende Person ist Herr Rafał Pisarek tel. +48 / 728 / 66 33 12 – im weiteren genannt Vertreter vor Ort, abgekürzt VvO – .
3. Teilnehmer des Treffens können volljährige Personen sein, insbesondere Mitglieder der Vereinigung, darüber hinaus aber auch Nichtmitglieder und Unterstützer der Vereinigung, – im weiteren genannt Teilnehmer – .
4. Der Vertreter vor Ort, zusammen mit dem Veranstalter, bestimmt die Regeln der Annahme von Teilnehmern, bestätigt die Liste der Teilnehmer sowie der eingeladenen Gäste des Treffens.
5. Der Veranstalter darf die Teilnahme eines Kandidaten an dem Treffen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere im Falle :
• fehlender freier Plätze,
• der nicht fristgemäßen Einzahlung der Teilnahmegebühren.

§3

• Die Anmeldung eines Teilnehmers, zur Teilnahme an dem Treffen, erfolgt durch das Ausfüllen des Meldefragebogens und der Einzahlung eines Vorschusses von 50 PLN oder der Einzahlung der vollständigen Teilnahmegebühr für das Treffen innerhalb von drei (3) Tagen ab Ausfüllung des Meldeformulars.
• Der Link zum Meldefragebogen befindet sich hier:  https://goo.gl/forms/BHVpEEQbm8147vTi1
• Die Ausfüllung des Meldefragebogens sowie die Einzahlung bedeuten gleichzeitig, dass der Teilnehmer sich mit der vorliegenden Ordnung des Treffens, den Informationen des Veranstalters zu dem Treffen auf der Internetseite des Veranstalters, den Bedingungen des Ferienzentrums vor Ort und der Höhe der Teilnahmegebühr vertraut gemacht hat und diese vollumfänglich anerkennt.
• Informationen zum Treffen: https://bearsofpoland.pl/pl/2017/12/zlotwtresnej/
• Informationen zum Ferienzentrum: http://www.hotelodys.pl/
• Die Teilnahmegebühr beträgt:
– 450 zł – für Nichtmitglieder der Vereinigung „Bears of Poland“
– 375 zł – für Mitglieder der Vereinigung „Bears of Poland“
• Die Teilnahmegebühr deckt nicht die Kosten für den geplanten optionalen Busausflug am Samstag, den 02.06.2018.
• Der Teilnehmer entrichtet die Teilnahmegebühr durch Einmalzahlung oder Ratenzahlung in höchstens fünf monatlichen Raten. Die Ratenzahlungen sind im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 15. Mai 2018 zu entrichten.
• Der Teilnehmer ist verpflichtet die vollständige Teilnahmegebühr spätestens bis zum 15.05.2018 zu zahlen.
• Die Einzahlung hat zu erfolgen auf das Konto der Vereinigung „Bears of Poland“, Kontonummer SWIFT/BIC: RCBWPLPW PL14 1750 0012 0000 0000 3867 5206. Im Verwendungszweck sind anzugeben „Vorname, Name; Wpłata na Zlot 2018”
• Im Falle einer Nichtteilnahme am dem Treffen aus nicht vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen, ist der Vertreter vor Ort spätestens 15 Tage vor Beginn des Treffens zu informieren, anderenfalls verfallen die gesamten getätigten Vorauszahlungen des zurück getretenen Teilnehmers.

§4

1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Treffen abzusagen.
2. Im Falle einer Absage des Treffens aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, verpflichtet sich der Veranstalter, den Teilnehmern die bereits eingezahlten Teilnahmegebühren vollständig zu erstatten.
3. Im Falle einer Absage des Treffens aufgrund höherer Gewalt, behält sich der Verantalter das Recht vor, von dem dem Teilnehmer zu erstattenden Betrag einen Abzug für bereits entstandene Kosten vorzunehmen.

§5

1. Durch die Teilnahmegebühr sind folgende Kosten abgedeckt:
• Vollpension (von Donnerstag Abend bis Sonntag Morgen)
• Unterkunft in Häusern, in Zwei – Bett oder Vier – Bett – Zimmern
• Teilnahme an Schulungs- und Freizeitveranstaltungen
• Teilnahme an Integrationsveranstaltungen.
2. Die Teilnahmegebühr umfasst nicht den optionalen Busausflug am Samstag, den 02.06.2018.

§6

1. Der Veranstalter hat für den Zeitraum des Treffens für alle Teilnehmer eine Gruppen – Unfallversicherung abgeschlossen.
2. „Allgemeine Versicherungsbedingungen Warta NNW” sind unter dem nachfolgenden Link zu finden:  http://www.warta.pl/documents/10157/7367934/WARTA%20OWU%20NNW_C6251_int.pdf

§7

1. Die Teilnehmer des Treffens sind verpflichtet, das Eigentum des Ferienzentrums, der anderen Teilnehmer sowie die zur Verfügung und Nutzung gestellten bzw. überlassenen Gegenstände zu achten und sorgsam zu behandeln, auf Sauberkeit zu achten und die Natur und Umwelt zu achten und zu schützen.
2. Im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigung von Eigentum des Ferienzentrums, des Veranstalters oder eines anderen Teilnehmers, ist der Teilnehmer zum Schadenersatz gemäß der Schadenschätzung des Ferienzentrums bzw. des Veranstalters verpflichtet.

§8

1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Ihnen zur Nutzung überlassenen Zimmer am letzten Tag des Treffens im unbeschädigten Zustand zurück zugeben.
2. Teilnehmer, die bei der Übernahme der Zimmer zu Beginn des Treffens Schäden feststellen, sind verpflichtet, diese umgehend an der Rezeption anzuzeigen, um so zu verhindern, dass die Verursachung der Schäden ihnen angelastet wird.

§9

Der Veranstalter und der Vertreter vor Ort übernehmen keine Verantwortung für die Teilnehmer während des Treffens sowie keine Haftung für das Eigentum der Teilnehmer, insbesondere nicht für Eigentum, welches im Ferienzentrum vergessen worden ist.

§10

Jeder Teilnehmer nimmt freiwillig und auf eigene Verantwortung an den Schulungs- und Freizeitveranstaltungen sowie an den Integrationsveranstaltungen teil.

§11

Für alle aus eigenem Verschulden, sei es vorsätzlich oder fahrlässig, entstandenen Schäden trägt der Teilnehmer die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung.

§12

Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Teilnehmers, die nicht vom Veranstalter verschuldet ist, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr.

§13

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter oder den Vertreter vor Ort über seine vorzeitige Abreise zu informieren.

§14

Der Teilnehmer bestätigt mit der Annahme vorliegenden Ordnung, dass sein gesundheitlicher Zustand ihm die Teilnahme an dem Treffen erlaubt.

§15

1. Der Aufenthalt von Personen auf dem Gelände des Ferienzentrums, die nicht Teilnehmer des Treffens sind, ist untersagt.
2. Teilnehmer, die Nichtteilnehmer des Treffens ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters oder des Vertreters vor Ort aufnehmen, können mit folgenden Strafen belegt werden:
• Ermahnung vom Veranstalter oder dem Vertreter vor Ort
• Ausschluss vom Treffen, wobei in diesem Falle keine Erstattung der Teilnahmegebühr durch den Veranstalter erfolgt.

§16

Der Teilnehmer ist zur Beachtung sowohl der vorliegenden Ordnung als auch der Hausordnung des Ferienzentrums, in dem das Treffen stattfindet, verpflichtet.
Im Falle eine Nichtbefolgung von Anordnungen und Empfehlungen des Veranstalters oder des Vertreters vor Ort, der Ordnung des Treffens oder der Hausordnung, sowie bei ungebührlichem Verhalten der Teilnehmer, können die Teilnehmer mit folgenden Strafen belegt werden:
• Ermahnung vom Veranstalter oder dem Vertreter vor Ort
• Ausschluss vom Treffen, wobei in diesem Falle keine Erstattung der Teilnahmegebühr durch den Veranstalter erfolgt.

§17

Der Teilnehmer hat das Recht zur Teilnahme an den Schulungs- und Freizeitveranstaltungen sowie den Integrationsveranstaltungen, die vom Veranstalter während des Treffens organisiert werden.

§18

Der Besitz, der Konsum und der Vertrieb von illegalen Betäubungsmitteln ist den Teinehmern des Treffens verboten (insbesondere Drogen, Verstärker, und andere psychoaktive Substanzen). Ebenso verboten ist der Besitz von Schreckschusspistolen, scharfen Feuerwaffen und anderen gefährlichen Werkzeugen.

§19

1. Der Teilnehmer erteilt seine Zustimmung zur Veröffentlichung von Abbildungen, auf denen er zu sehen ist, für Zwecke der Werbung für die Vereinigung „Bears of Poland“.
2. Dem Teilnehmer steht kein Entgelt für die Veröffentlichungen zu.

§20

1. Der Teilnehmer erteilt seine Zustimmung zur notwendigen Verarbeitung seine personenbezogenen Daten für Zwecke der Realisierung und Organisaion des Treffens gemäß den Gesetz über den Schutz perosnenbezogener Daten (GBl. 2016 Pos. 922 in der jeweils geltenden Fassung).
2. Der Terilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Angabe der personenbezogenen Daten zwar freiwillig, jedoch unabdingbar für die Teilnahme am Treffen ist.

§21

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm des Treffens zu ändern.

§22

Bei streitigen Fragen entscheidet der Veranstalter. Bei allen nicht in der vorliegenden Ordnung des Treffens geregelten Fragen kommt das polnische Zivilgesetzbuch (Kodeks Cywilny) zur Anwendung.


 

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